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General terms and conditions

Barracuda Barcatering GmbH

General Terms and Conditions for the Purchase of Services and Works of Barracuda Barcatering GmbH, Berlin - GERMAN ONLY

1 Grundsätze

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für den Einkauf von Dienst- und Werkleistungen durch die Firma Barracuda Barcatering GmbH, im Folgenden Auftraggeber genannt.

(2) Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags wie beispielsweise zeitlicher Umfang und Vergütung werden mittels eines vom Auftragnehmer abgegebenen Angebots bzw. einer vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung vereinbart.

2 Erbringung der Leistung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag eigenverantwortlich, vollständig und mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Dies gilt auch für die vom Auftragnehmer eingesetzten eigenen Mitarbeiter.

(2) Sämtliche Investitionen die nötig sind um den Auftrag durchzuführen (Arbeitsmaterialien, Mitarbeiter etc.) wird der Auftragnehmer selbst auf eigene Rechnung tätigen und somit für die Realisierung des Auftrags grundsätzlich eigene Mitarbeiter und Arbeitsmittel einsetzen.

(3) Kann der Auftragnehmer seine Leistung nicht fristgerecht erbringen, so hat er den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.

3 Vergütung

(1) Der Auftragnehmer erhält eine Vergütung, die im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart wird. Vorsätzlich falsche Angaben und Abrechnungen des Auftragnehmers sind strafbar und verpflichten zu Schadensersatz.

(2) Der Auftraggeber hat das Recht, eine Bestellung jederzeit zu stornieren.

(3) Der Auftragnehmer stellt er seine Rechnung unter Angabe seiner Steuernummer und Ausweis der auf das Honorar anfallenden Umsatzsteuer innerhalb von 10 Tagen nach der Durchführung des Auftrags. Grundlage hierfür ist ein vom Auftragnehmer erstellter Zeitnachweis, der vom Auftraggeber oder dessen Kunden abgezeichnet ist. Bei fehlendem Zeitnachweis hat der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Honorars. Das Honorar wird binnen einer Frist von 4 Wochen nach Rechnungseingang bei dem Auftraggeber zur Zahlung fällig.

(4) Das im Rahmen der Bestellung bzw. des Angebots vereinbarte Honorar versteht sich  grundsätzlich als „all inclusive“, so dass sämtliche mit der Auftragsdurchführung verbundenen Kosten der Auftragnehmer trägt.

(5) Die Leistungsnachweise und Abrechnungen der Auslagen des Auftragnehmers müssen spätestens einen Monat nach Beendigung des Auftrags dem Auftraggeber vorliegen, andernfalls verfallen Ansprüche des Auftragnehmers.

(6) Die Vergütung bei Werkleistungen richtet sich nach § 4 Abs. 3.

§ 4 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen

(1) Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB zu erbringen hat, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.

(2) Der Auftraggeber bzw. dessen Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers die Ersatzvornahme durchzuführen.

(3) Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.

(4) Auf Wunsch beider Parteien können auch Teilabnahmen stattfinden, die schriftlich zu vereinbaren sind. Gleiches gilt für Vereinbarungen abweichender Übergabe- und Abnahmebestimmungen einzelner Leistungen. Vorbehalte bei der Abnahme wegen bekannter Mängel müssen ebenfalls schriftlich erfolgen.

(5) Für etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer gelten ‑ soweit in der Bestellung bzw. dem Angebot nicht anders vereinbart ‑ die gesetzlichen Regelungen.

5 Geheimhaltung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung seiner Tätigkeit stehenden vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Die Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.

(3) Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter und sonstige von ihm eingesetzte Dritte ebenso auf die Einhaltung der vorgenannten Absätze 1 und 2 verpflichten.

(4) Bei Verstößen gegen diese Geheimhaltungspflicht zahlt der Auftragnehmer ohne Nachweis eines Schadenseintritts durch den Auftraggeber eine Konventionalstrafe von 5.000,00 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes ist nicht ausgeschlossen.

6 Datenschutz

(1) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es ist ihnen bekannt, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.

(2) Die Datenschutzerklärung des Auftraggebers ist unter XXX abrufbar.

(3) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten auch alle ihre Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis.

7 Loyalitätsverpflichtung

(1) Der Auftragnehmer unterlässt es, andere Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers sowie Mitarbeiter des Kunden des Auftraggebers abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt während der Leistungserbringung und ein Jahr nach deren Beendigung.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während und ein Jahr nach Beendigung der Leistungserbringung, weder direkt noch indirekt oder über Dritte, für Kunden, Interessenten oder Vertragspartner des Auftraggebers, bei denen er für den Auftraggeber Leistungen erbracht hat, tätig zu werden.

(3) Für jeden Verstoß gegen die oben bezeichneten vom Auftragnehmer übernommenen Verpflichtungen unterwirft sich der Auftragnehmer einer Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR.

(4) Abweichende Regelungen betreffend die Absätze 1 bis 3 können in der jeweiligen Bestellung bzw. dem jeweiligen Angebot getroffen werden.

8 Rückgabe von Unterlagen

(1) Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit erhalten hat, sind von ihm sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren und nach Beendigung der Tätigkeit unaufgefordert und unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, an Unterlagen, die ihm der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

(2) Equipment des Auftraggebers oder dessen Kunden darf nur für die vereinbarten Zwecke verwendet werden und ist nach Beendigung der Tätigkeit an den Auftraggeber bzw. an dessen Kunden unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben. Dem Auftragnehmer steht hieran kein Zurückbehaltungsrecht zu.

(3) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen sowie vergeblicher Mahnung zur Rückgabe dem Auftragnehmer den entsprechenden Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen. Bei grober Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Equipment wird der Auftragnehmer aus der eigenen Verantwortung heraus das beschädigte Material ersetzen.

9 Konventionalstrafe

(1) Bei Absagen  bestätigter Einsätze gelten folgende Konventionalstrafen:

20% des Einsatzhonorars bei einer Absage von 4 Tagen vor Aktionsbeginn; 30% des Einsatzhonorars bei einer Absage von 3 Tagen vor Aktionsbeginn; 40% des Einsatzhonorars bei Absage 2 Tage vor Aktionsbeginn; 50% des Einsatzhonorars bei Absage 1 Tag vor Aktionsbeginn und 70% des Einsatzhonorars bei Absage am Aktionstag.

(2) Bei kurzfristigen und kurzzeitigen Einsätzen von einem Einsatztag verringert sich die Konventionalstrafe auf die Absage am Aktionstag selbst; hierbei fallen für den Auftragnehmer 70% des vereinbarten Einsatzhonorars als Konventionalstrafe an.

(3) Bei verspätetem Erscheinen am Veranstaltungsort von mehr als 15 Minuten (ohne ausreichende Entschuldigung) hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf die vereinbarte Tätigkeit, falls sich um Ersatz bemüht wurde.

(4) Im Falle einer plötzlichen Verhinderung (Krankheit, Unfall etc,) hat der Auftragenehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

10 Veröffentlichung von Bildmaterial und Weitergabe von Daten

(1) Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung von im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit aufgenommenen Fotos in Form von Online-Berichten, Veranstaltungsrückblicken oder auch Bildergalerien einverstanden.

(2) Der Auftragnehmer erklärt sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten und den in Absätze 1 genannten Fotos im Rahmen der konkreten Bestellung bzw. des konkreten Angebots an den Kunden des Auftraggebers.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegen die in den Absätze 1 und 2 enthaltenen Regelungen in Textform Widerspruch einzulegen.

11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für sich und seine Mitarbeiter bei vorsätzlichem bzw. grob fahrlässigem Verhalten für alle beim Auftraggeber oder dessen Kunden entstehenden Schäden und etwaigen Folgeschäden in vollem Umfang.

12 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

(1) Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber für die von ihm als Arbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.

(2) Soweit der Auftraggeber wegen Verstoßes des Auftragnehmers gegen die Vorschriften des MiLoG seiner Mitarbeiter haftbar gemacht wird, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von dem insoweit entstehenden finanziellen Schaden frei.

13 Verfallsklausel

(1) Auf Bestellungen bzw. Angeboten basierende Ansprüche müssen sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Fälligkeit geltend gemacht werden, da sie nach Ablauf dieser Frist ausgeschlossen sind.

(2) Fälligkeit bedeutet, dass die Leistung ordnungsgemäß erbracht und abgerechnet worden ist.

14 Allgemeine Bestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen sowohl dieser AGB als auch der Inhalte der Bestellung bedürfen der Textform, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

(2) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.

(3) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Berlin.

(Stand 22.10.2018)

Barracuda Barcatering GmbH

General Terms and Conditions for Customers of Barracuda Barcatering GmbH, Berlin - GERMAN ONLY

Steuersätze

(1) Alle in den Angeboten von Barracuda Barcatering GmbH genannten Preisen gelten zzgl. der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Mehrwertsteuer.

Deposit

(1) Für unsere Vorleistungen erlauben wir uns, Ihnen bei Auftragsbestätigung, ein Deposit von 50% der geschätzten Gesamtkosten in Rechnung zu stellen. Um die hohe Qualität für Ihr Catering sicherzustellen, bitten wir Sie, uns Ihre Auftragsänderungen und die endgültige Gästeanzahl spätestens 3 Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen.

Änderung von Gästeanzahlen

(1) Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ab einer Änderung der Gästezahl von 10% uns das Recht vorbehalten müssen, zu Ihren Lasten die Veranstaltung neu zu kalkulieren.

Stornierung

(1) Sollte die Veranstaltung, aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, ausfallen oder abgesagt werden, berechnet Ihnen Barracuda-Barcatering GmbH:
bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100% des vereinbarten Entgelts.
bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 75% des vereinbarten Entgelts.
bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% des vereinbarten Entgelts.
bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 25% des vereinbarten Entgelts.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Barracuda-Barcatering GmbH.
Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Berlin.

(Stand 22.10.2018)

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